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HP-Voraussetzungen
 



Grundsätzlich jeder der die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt:
  1. Jeder Bürger Deutschlands oder Ausländer, der in der Deutschland ansässig ist  und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung hat.
     
  2. Er/Sie muss eine Prüfung bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt (Kreis- oder Regierungsbezirk), das ist in den Bundesländern verschieden geregelt) ablegen. Dieser Prüfung sitzen in der Regel 1-2 Heilpraktiker bei. Nach bestandener Prüfung erhält man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäss § 1 HPG (Heilpraktikergesetz) und kann sich in allen Bundesländern als Heilpraktiker niederlassen. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie mehrmals wiederholt werden.
     
  3. Er/Sie muss eine abgeschlossene Schulausbildung nachweisen können (Haupt- oder Volksschulabschluss genügt)
     
  4. Er/Sie darf keine körperlichen oder geistigen Leiden haben, die die Berufsausübung gefährden könnten (Sucht, dauernd ansteckende Krankheiten).
     
  5. Er/Sie muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie/Er sich keinerlei schwerer strafrechtlicher oder sittlicher Verfehlungen schuldig gemacht hat.
     
  6. Er/Sie muss das 25. Lebensjahr erreicht haben.
    Der Studienbeginn ist jedoch bereits mit 20 Jahren möglich.
     
  7. Es ist die Aufgabe des Heilpraktikers, Menschen zu helfen, ihre Leiden zu lindern oder sie zu heilen. Das erfordert Geduld und Respekt vor den Menschen (unseres Patienten) und Ehrfurcht vor der wundersamen Heilwirkung der Natur.
    Dies ist zwar keine Voraussetzung des Gesetzgebers, doch eine, die wir, die VERBANDSSCHULEN, von unseren Studierenden erwarten.
Adresse
                                 Deutsche Hahnemann Schule Sachsen    D-01662 Meißen    Martinstraße 6    Telefon: 03521-402960
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